„Sozialrechtlich innovativ und menschlich nah“
Konsequente Ambulantisierung
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„Sozialrechtlich innovativ und menschlich nah“
Konsequente Ambulantisierung
In dem Grundprinzip „ambulant vor stationär“ geht es um die Bereitstellung individualisierter Therapieangebote durch die Klinik unter Einbeziehung des unmittelbaren sozialen Lebensumfelds der Patienten. Die Vorteile bestehen in der höheren Chance auf eine nachhaltige psychische Stabilisierung, der Förderung der persönlichen Ressourcen, der Stärkung von Autonomie und Selbstbestimmung und damit in einer Steigerung der Lebensqualität und des sozialen Funktionsniveaus der Patienten.
Entscheidend für den Behandlungserfolg ist die Nutzung flexibler, sektorübergreifender Versorgungsformen; eine Integration ambulanter, stationärer und teilstationärer Leistungen.
Der Ausbau des ambulanten Spektrums reicht dabei von präventiven, niederschwelligen Behandlungskontakten zur längerfristigen Stabilisierung des Patienten über hochfrequente Kontakte in den Räumlichkeiten der Klinik bis hin zur stationsersetzenden, aufsuchenden Behandlung im häuslichen Umfeld bei akuten Krisen.