Evaluation der Modellversorgung nach §64b SGBV
Settingübergreifende, flexible und kontinuierliche Behandlungsformen nach §64b SGB V haben auch für ältere Menschen einen großen Nutzen. Zur Beurteilung der Modellversorgung hat die AG gemeinsam mit anderen Modellkliniken eine Studie durchgeführt.
International gibt es ein breites Spektrum von teambasierten und stationsersetzenden Versorgungsmodellen, während in Deutschland viele Nuzerinnen und Nutzer ausschließlich im vollstationären Setting behandelt werden. Seit 2013 sind die Möglichkeiten für integrative Behandlungsformen gemäß §64b SGB V erweitert worden: Durch ein klinikbezogenes Gesamtbudget über alle Behandlungssettings – stationär, teilstationär, ambulant – hinweg zielen diese Modellvorhaben auf eine flexiblere, bedarfsgerechtere Versorgung. Infolge der Rahmenbedingungen des § 64b wurde von den Krankenkassenverbänden 2015 europaweit eine Begleitforschung ausgeschrieben. Diese basiert auf der Analyse von bei den Krankenkassen vorliegenden Routinedaten.
Mit diesem Studiendesign können qualitative Fragen, insbesondere die Beurteilung der Modellversorgung durch Nutzerinnen und Nutzer, Angehörige und Mitarbeitende nicht beantwortet werden. Auch kann nicht untersucht werden, wie die einzelnen Kliniken die Modellversorgung ausgestalten. Aus diesen Gründen hat sich eine Gruppe der Modellkliniken entschieden, eine eigene Studie durchzuführen (Akronym EvaMod64b). Die Datenerhebung ist bereits abgeschlossen. Die Studienergebnisse werden ab 2018 publiziert.
Das Projekt wurde durch die beteiligten Kliniken gefördert und lief von 2016 bis 2018.